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   Stunt Your Life!

Wheelieschule
 © Dirk ManderbachJedes Motorradtraining trägt zur Verbesserung und zum Verständniss zwischen Mensch und Motorrad bei. Das Wheelie fahren ist durch unser Aufbautraining sehr komplex aufgebaut. Dieses Impulstraining vermittelt Fahrangst verlieren, dadurch Fahrstabilität bekommen und Fahrsicherheit gewinnen. Unsere Ziele für Euch sind neben dem auf dem Hinterrad fahren auch viel Spaß dabei zu haben.

How to wheelie
 © Dirk Manderbach Wheelie - SchuleMit den gestellten BMW G 310 R Motorrädern trainiert Ihr vom Grundlagentraining über die Theorie zur Fahrtechnik bis hin zum kontrollierten Kipppunkt-Wheelie auf der Bremse. Dieses Fahrsicherheitstraining ist ein Impulstraining und stärkt die Reaktion, die Reflexe, Ablauf und Körperstabilität sowie die Motorradbeherrschung. Das bringt jede Menge Spaß und mehr Lockerheit und Freiheit beim normalen Motorradfahren. Ein Motorrad Erlebnistraining der besonderen Art.
Bekleidung/Ausrüstung
 © Dirk ManderbachNoch zur Bekleidung: Hier gilt natürlich - Safety first!

Erforderlich ist Motorradbekleidung.
Motorrad Jacke: aus Textil oder Leder mit Rücken / Schulter / Ellenbogen Protektoren. Protecktorenjacke wie beim Enduro und darüber eine Jacke geht auch.Lederkombi ist natürlich auch mit den genannten Protektoren möglich.
Motorradhose : Ob Textil oder Leder - Hauptsache mit Knieprotektoren. Motorradjeans mit Kevlar und den notwendigen Protektoren an Knie und am Hüftbereich geht auch. Endurohosen sind erlaubt, wenn die notwendigen Protektoren am Knie fest anliegen
Motorradhelm: (unbeschädigt!) und geschlossen! Nicht erlaubt sind offene Helme, bei denen das Gesicht nicht geschützt ist. Cross- und Endurohelme sind erlaubt! Auch nur ein Visir bei offenem Helm ist nicht erlaubt (da ist kein Schutz gewährleistet).
Handschuhe: von normalen Motorradhandschuhen über Endurohandschuhe mit Schutz über Touringhandschuhe bis hin zu Rracing Handschuhen ist alles erlaubt. TIPP! Handschuhe mit einem guten Gefühl und Schutz sind besser geeignet als Racinghandschuhe, die zwar sehr sicher sind, dem Fahrer jedoch ein schlechteres Gefühl geben.
Motorradstiefel / -Schuhe: bis über die Knöchel und am besten beweglich! Enduro- und Cross-Stiefel schützen, sind jedoch sehr steif und behindern das Gefühl zur Fußbremse und zum Motorrad. Racing-Stiefel mit Knöchel-, Fuß- und Gelenkschutz sowie Touring-Stiefel sind besser geeignet. Aktuell werden auch Sneakers-Schuhe sehr gerne getragen. Wenn diese die Sicherheitsbestimmungen erfüllen, dürfen sie auch gerne getragen werden.
Es werden ausschlieslich Teilnehmer den Kurs mitmachen dürfen, die den Bekleidungsbestimmungen gerecht werden. Niemand wird in Leggins oder Birkenstocksandalen, mit Boxhandschuhen oder Fahrradhelm bei mir Wheelies üben … Ich hoffe das sagt genug darüber aus, was ich in den vergangenen Jahren schon alles erleben durfte.
Have fun and ride save
Wheelie-Workshop – 2 Tage
 © Dirk Manderbach Wheelie - SchuleUm sich mit dem Thema Wheelie-Schule professionell auseinander zu setzen, geht mein Wheelie-Workshop über 2 Tage. Alle Informationen, Versuche auf den verschiedenen Bikes, Aufbau und Umsetzung beinhalten so viel Basics, dass ihr mit 2 Tagen ein besseres Trainingsergebnis erzielt.

Kosten
 © Dirk ManderbachEin Gutschein für 2 Tage mit den oben genannten Basics und
meinen Fahrzeugen kosten ab Ende Oktober 2023 bis zum 31. Januar 2024 als Winter-Wheelie-Special 540 €. Die Gutscheine gelten für alle Austragungsorte. Ab dem 01. Februar kosten sowohl die Teilnahme am Wheelie-Training als auch die Gutscheine 580 €.

Trainingsorte:

Für den Norden und Osten Deutschlands auf dem Gelände der Driving Area beim Hammersteinpark in Wesendorf (Braunschweig)

Für Süddeutschland, Österreich, Schweiz und Italien
Am Hausberg, 82467 Garmisch-Partenkirchen

Nach der Anmeldung reservieren wir die Plätze für Euch und Ihr bekommt eine Rechnung. Sobald der Betrag dann auf meinem Konto eingegangen ist, erhaltet Ihr darüber von uns eine Bestätigung.
AGBs
 © Dirk Manderbach


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Fahrtechnik-Trainings und Wheelie-Workshops der Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach.










1. Anmeldung und Zahlung
Die Anmeldung für Veranstaltungen der Wheeelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach erfolgt durch die Anmeldung auf unserer Internetseite www.dirkmanderbach.com und www.wheelieschule.de
Hierbei sind ausschließlich die Anmeldevordrucke (Original oder Kopie) der Wheeelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach zu verwenden. Die Buchung kommt erst nach Eingang der Anmeldung und der Zahlung des Teilnahmebeitrages zustande. Nach dem Eingang der Anmeldung bekommt der/die Teilnehmer/in eine Buchungsbestätigung und die Rechnung per Email, sollte dieses nicht möglich sein, erfolgt die Bestätigung und die Zusendung der Rechnung auf dem Postweg. Die Zahlung erfolgt auf dieses Konto:
Kontoinhaber: Dirk Manderbach
Bank: Sparkasse Siegen
IBAN: DE70460500010053524120
BIC: WELADED1SIE

2. Haftung
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei allen Veranstaltungen der Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach um Veranstaltungen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial handelt. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen erfolgt daher auf eigenes Risiko.
Jeder Teilnehmer versichert, dass er die Haftungsbedingungen gelesen, verstanden hat und akzeptiert. Hat die Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen für einen Sachschaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet die Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach und ihre Erfüllungsgehilfen wie folgt beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Die Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach haftet nicht für die durch Dritte zugefügten Personen- bzw. Sachschäden. Ausgeschlossen ist zudem die persönliche Haftung für Schäden durch leichte Fahrlässigkeit der Eigentümer des Geländes, auf dem das Training durchgeführt wird. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
Der/die Teilnehmer/innen verpflichten sich, einwandfreie, DIN-geprüfte und konforme, komplette und funktionsfähige Motorrad Schutzkleidung insbesondere Kopf- und Rückenschutz zu tragen.
Der/die Teilnehmer/innen verpflichten sich zum Zeitpunkt nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, zu stehen. Zugelassen werden nur Teilnehmer/innen, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung im Besitz der Fahrerlaubnis sind. Die Teilnehmer/innen müssen mindestens 16 Jahre alt und im Besitz des Führerscheins A1 sein. Diese Teilnehmer/innen können nur teilnehmen, wenn ein Erziehungsberechtigter die Erklärung zum Haftungsausschluss unterschreibt und während der gesamten Veranstaltung anwesend ist.
Es gelten die Bestimmungen der StVO, sowie der StVZO. Den Anweisungen vom Personal des Veranstalters ist in jedem Fall Folge zu leisten. Gefährdet ein/e Teilnehmer/in durch riskante, rücksichtslose Fahrweise Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer/innen oder Personal des Veranstalters, wird er/sie von der Veranstaltung ohne Kostenrückerstattung ausgeschlossen. Die Entscheidung darüber obliegt dem Veranstalter bzw. dem Trainer/Instruktor vor Ort. Wenn ein/e Teilnehmer/in nachhaltig die Veranstaltung stört oder sich grob fahrlässig und/oder verkehrswidrig verhält, kann er/sie mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Teilnehmergebühr wird dann nicht zurückerstattet.
Diese Bestimmungen sind gelesen und werden durch Unterschrift anerkennend bestätigt. Änderung bzw. Absprachen, die hiervon abweichen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Nennungsschluss
Die Veranstaltungen der Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach sind teilnehmerbeschränkt, aus diesem Grund werden die Plätze in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung und der Zahlung bei der Wheelieschule, Stunt it up by Dirk Manderbach vergeben. Der Teilnahmebetrag wird nach Zusendung der Rechnung binnen 7 Tagen fällig. Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze zur Verfügung stehen, wird eine Warteliste eingerichtet oder andere Termine angeboten. Freiwerdende Plätze werden im Nachrückverfahren den Interessenten angeboten. Bei Lehrgängen orientiert sich das Nachrückverfahren auch an den jeweiligen Gruppeneinteilungen.

4. Umbuchung und Änderung der Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach
Aus besonderem Anlass kann die Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach Änderungen der Veranstaltungen vornehmen oder die Veranstaltung bis eine Woche vor Beginn absagen. Kurzfristigere Absagen oder Änderungen sind zulässig, wenn außerordentliche Umstände/ höhere Gewalt eintreten die nicht von dem Veranstalter zu vertreten sind. Falls ein Platz- und Streckenbetreiber (besonders die Verantwortlichen des Flugplatzes Bad Tölz/Greiling) vom Vertrag zurücktritt, kann die Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach auch kurzfristig die Veranstaltung absagen. Falls die Mindestteilnehmerzahl für die Veranstaltung nicht erreicht wird kann die Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach ebenfalls die Veranstaltung kurzfristig absagen. In diesen Fällen wird die Teilnehmergebühr zurückerstattet.
Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung aus o.g. Gründen oder aber auch bei außergewöhnlichen Wettersituationen kann die Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach für bereits erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung in Höhe bis maximal die Hälfte des vertraglichen Gesamtpreises in Ansatz bringen.

5. Rücktritt, Ersatzperson oder Umbuchung vom Teilnehmer
Der/Die Teilnehmer/in kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten. Es besteht auch die Möglichkeit, dass statt seiner/ihrer ein Dritter an der Veranstaltung teilnimmt, dieses muss schriftlich erfolgen. Die Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht entspricht oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist der schriftliche Eingang bei der Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach. Im Übrigen stehen der Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach im Rücktrittsfall des Teilnehmers folgende Stornogebühren zu:
Bis 91 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% des Teilnahmebetrages.
90 bis 61 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40% des Teilnahmebetrages.
60 bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% des Teilnahmebetrages.
Ab dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100% des Teilnahmebetrages.

Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem Veranstalter sei ein geringerer Schaden als in den Stornobedingungen bezeichnet, entstanden. Der Rücktritt der Anmeldung muss schriftlich per Post, Telefax oder Email erfolgen. Die Rechtzeitigkeit der Stornierung bestimmt sich nach deren Eingang bei der Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach. Bei Nichtteilnahme ohne rechtzeitige Stornierung muss der volle Teilnahmebetrag bezahlt werden. Falls die Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach bei den Veranstaltungen für die Teilnehmer Buchungen bei Dritten vornimmt, so sind auch die Stornobedingungen des Dritten vom Teilnehmer zu beachten. Erscheint der Teilnehmer nicht (oder bei Reisen verspätet zum Beginn, bzw. zur Abfahrt), kündigt er am Tage des Veranstaltungsbeginn oder aus Gründen, die nicht von der Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach zu vertreten sind oder muss er vor Antritt der Veranstaltung oder deren Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält die Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach den vollen Vergütungsanspruch. Evtl. der Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den/der Teilnehmer/in an dessen Veranstaltungsort zu bringen oder weiter zu befördern, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers/in. Eine Erstattung erfolgt nur insoweit, als die Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach von dem Anspruch genommene Leistungen vergütet werden. Umbuchungswünsche des Teilnehmers, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag durch Neuanmeldung des/der Teilnehmers/in erfüllt werden. Im Fall einer Absage durch die Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach erhalten die Teilnehmer/innen ihren Teilnahmebetrag ohne Abzug von Stornogebühren.

6. Veranstaltung
Es besteht bei alle Fahrerbesprechungen eine absolute Anwesenheitspflicht für alle Teilnehmer/in.
Die Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach kann den/die Teilnehmer/in von Veranstaltungen ausschließen, wenn dieser/diese grob gegen die Anordnungen des Personals oder aber gegen die Regeln der Veranstaltungen verstößt, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden oder aber wenn der begründete Verdacht einer Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss besteht. In diesen Fällen ist ein Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes ausgeschlossen. Verursacht ein/eine Teilnehmer/in mutwillig Schäden an der Strecke (oder dem Platz) oder an den Anlagen der Strecke (Verschraubungen oder Dübel in der Teerfläche oder Wänden des Fahrlagers, BurnOuts, oder Entsorgung von Reifen oder Ölen auf der Strecke, im Fahrerlager und ähnliches), wird er /sie in voller Höhe des entstandenen Schadens haftbar gemacht.
Veräußerungen von Waren sind bei den Veranstaltungen der Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach auf der Anlage verboten, ebenfalls sind Tiere auf der Strecke/Anlage verboten. Ausnahmen benötigen die Schriftform.

7. Reisen/Touren
Für die Einhaltung eventueller Bestimmungen im Ausland, wie z.B.: Pass- oder Impfvorschriften, Verkehrsrichtlinien, Vignette oder andere Bestimmungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Falls durch nicht beachten dieser Vorschriften/Anordnungen der Teilnehmer an dieser Tour/Reise nicht teilnehmen kann oder diese vorzeitig abbrechen muss, ist dieser dafür selbst Verantwortlich und die Wheeelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach ist von jeglicher Haftung befreit und ist nicht verpflichtet dem Teilnehmer Zahlungen zu erstatten.
Desweiteren kann die Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach Teilnehmer von der Tour/Reise ausschließen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen und es erfolgt keinerlei Erstattungen vom Veranstaltungspreis.

8. Datenschutz
Die Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach ist berechtigt, die für die Organisation der Veranstaltung erforderlichen Daten (Angaben auf der Anmeldung) in der Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach Geschäftsstelle zu verarbeiten und zu speichern. Die Einwilligung zur Speicherung der Daten kann jederzeit wiederrufen werden.

9. Fotos, Videoaufnahmen und weiteres
Die Teilnehmer erklären ihr Einverständnis, dass die Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach Ton-, Bild- und Filmaufnahmen von den Veranstaltungen auch mit dem/der Teilnehmer/in aufzeichnet/aufnimmt. Die Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach ist berechtigt, über dieses Material zu verfügen, insbesondere dann dieses folgend für eigene Zwecke zu verwenden, ohne dass dafür Kosten für die Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach entstehen.
Diese Ton-, Bild-, und Filmaufnahmen sind urheberrechtlies Eigentum der Wheelieschule, Stunt it up by Dirk Manderbach

10. Versicherung
Bedingungen für die Teilnahme an Trainings oder anderen Veranstaltungen der Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach ist eine gültige Krankenversicherung. Wir empfehlen allen Teilnehmern eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung für die Veranstaltungen abzuschließen. Bei Veranstaltungen im Ausland sollte eine Auslands-Krankenschutzversicherung abgeschlossen werden.

11. Vereinbarungen
Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen.

12. Gerichtsstandsvereinbarung
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten und juristischen Personen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Wheelieschule Stunt it up by Dirk Manderbach

13. Wirksamkeit der Vertragsbedingungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder undurchführbar werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige als vereinbart, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn Ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre.

Wilnsdorf, den 18. März 2014
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